Es gibt verschiedene Abrechnungsmodalitäten, die ich Ihnen gerne persönlich bei einem Praxistermin ausführlich erkären kann.
Heilpraktikerleistungen werden von privaten Kranken-, Beihilfe- und Zusatzversicherungen meist teilweise übernommen. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten im Normalfall leider nicht. Hier gilt die Selbstzahler-Regelung.
Bitte erkundigen Sie sich vor Behandlungsbeginn bei Ihrer Krankenversicherung nach der Kostenübernahme.
Da das GebüH aus den 1980er Jahren stammt und die Honorarsätze nicht an die Inflation und den gestiegenen Kosten angepasst wurden, arbeite ich in meiner Praxis mit Steigerungssätzen.
Sie erhalten auf Wunsch eine Rechnung für ihre private Versicherung, Beihilfe oder Zusatzversicherungen in Anlehnung/analog des GeBüH, jedoch zum Teil oberhalb des GeBüH-Rahmens (Steigerungssätze bei entsprechendem Zeitaufwand), die nicht immer vollumfänglich von der Versicherung erstattet werden. Die Abrechnungssumme ist abhängig vom Zeitaufwand und der angewendeten Therapieverfahren. Die GeBüH Sätze sind durch die zugeordneten Abrechnungsziffern und Steigerungssätze teilweise etwas höher als bei der Selbstzahlerpauschale.
Kosten für Stuhl-, Blut-, Speichel-, und Urinproben werden direkt mit dem Labor abgerechnet und sind nicht Teil der Kosten für die Behandlung.
Selbstzahlerkosten betragen je angefangene halbe Stunde 40€.
Da sich die Behandlungsqualität nicht nach der Zeit richten sollte, sondern nach Ihrem Empfinden.